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Waiblingen, 24.10.2018 | Presseinformation Unternehmen

Position zum kartellrechtlichen Verfahren der französischen Wettbewerbsbehörde gegen STIHL Frankreich

Zur Gewährleistung der sicheren Produkthandhabung und Kundenzufriedenheit setzt STIHL seit jeher auf höchste Produktqualität und die Kompetenz der servicegebenden STIHL Fachhändler. Persönliche Beratung und Einweisung in die sichere Anwendung, betriebsfertige Übergabe der Produkte und professioneller Kundendienst sind wesentliche Bestandteile der Markenphilosophie.

Seit 2014 hat STIHL ausführliche Bestimmungen zum Online-Vertrieb in die Vereinbarungen mit seinen Fachhändlern aufgenommen. Diesen Bestimmungen zufolge können Kunden Produkte online kaufen und sich zusenden lassen. Geräte, bei denen eine umfassende direkte und persönliche Einweisung für eine sichere Handhabung unverzichtbar ist (z. B. Motorsägen), können online gekauft werden, müssen dem Kunden aber persönlich durch den jeweiligen Fachhändler übergeben werden. Aus Sicherheitsgründen können die Fachhändler diese Produkte nicht über einen Dritten an die Kunden versenden. Zudem sehen die Fachhandelsvereinbarungen vor, dass STIHL Produkte nicht über erkennbar von Dritten betriebene Plattformen verkauft werden dürfen.

Im September 2017 hat die französische Wettbewerbsbehörde (Autorité de la concurrence) ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren gegen STIHL Frankreich eingeleitet. In diesem Verfahren wurde die Organisation des Online-Vertriebs durch STIHL einschließlich des Erfordernisses der persönlichen Übergabe bestimmter Produkte und des Drittplattformverbots untersucht.

Die französische Wettbewerbsbehörde ist nach Abschluss der Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen, dass STIHL dazu berechtigt ist, Produkte (z. B. Motorsägen) in einem selektiven Vertriebssystem zu vertreiben und Beratung und Service anzufordern, um die Sicherheit der Kunden sowie die korrekte Anwendung der Produkte zu gewährleisten. Darüber hinaus hat die französische Wettbewerbsbehörde entschieden, dass das Drittplattformverbot kartellrechtlich zulässig ist. Die Entscheidung steht insoweit im Einklang mit anderen Entscheidungen zum Schutz der Marke und der Qualität von Produkten, die über ein selektives Vertriebssystem vertrieben werden. Die französische Wettbewerbsbehörde verlangt jedoch, dass STIHL die aktuellen Bestimmungen des Online-Verkaufs, der die persönliche Beratung und Einweisung erfordert, überarbeiten muss.

In mehreren ähnlich gelagerten Fällen wurden die angegriffenen Bestimmungen durch andere europäische Kartellbehörden nicht beanstandet. Daher ist STIHL der festen Überzeugung, dass die angegriffenen Bestimmungen notwendig und kartellrechtlich zulässig sind, um den Sicherheitsbedürfnissen der Kunden gerecht zu werden. STIHL behält sich daher das Recht vor, gegen die Entscheidung der französischen Wettbewerbsbehörde Rechtsmittel einzulegen.

Der STIHL Fachhandel wird in Kürze weitere Informationen zum Umfang der Vertragspflichten erhalten.

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