Waiblingen, 31.01.2018 | Presseinformation Unternehmen
Dr. Michael Prochaska, STIHL Vorstand Personal und Recht sowie Vorsitzender der Bezirksgruppe Rems-Murr des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, hat den Aufruf der IG Metall zu einem ganztägigen Warnstreik am Standort Waiblingen für Mittwoch, 31.01.2018, als „unverantwortlich und völlig unangemessen" kritisiert. „Wir haben keinerlei Verständnis für diese Eskalation – vor allem angesichts des Angebots, das die Arbeitgeberseite in der letzten Verhandlungsrunde der Tarifgespräche auf den Tisch gelegt hat", sagte Dr. Prochaska.
Der Ganztagesstreik bedeute für das Unternehmen eine erhebliche Belastung, sagte der STIHL Personalvorstand. Die drohenden Schäden gingen dabei weit über das übliche Maß von Warnstreiks hinaus: „Ein ganztägiger Produktionsstopp bringt nicht nur uns, sondern auch unseren Kunden Probleme. Wenn darunter unsere Zuverlässigkeit, unser guter Ruf leidet, beschädigen wir unser wichtigstes Kapital. Das Streikgebaren ist auch Gift für den Standort und alles andere als eine Werbung für die Mitgliedschaft im Flächentarif."
Dr. Prochaska verwies darauf, dass die Arbeitgeber bei den Tarifverhandlungen am Wochenende der Gewerkschaft und den Beschäftigten deutlich entgegen gekommen seien. Am Ende lag ein finanzielles Angebot auf dem Tisch, das bereits 2018 ein sattes Lohnplus und 2019 im Durchschnitt für jeden Beschäftigten 4.000 Euro mehr im Jahr bedeutet hätte. Zudem sei die Einigung auf ein zukunftsweisendes Tarifmodell zur Arbeitszeit zum Greifen nahe gewesen – mit einem Anspruch auf befristete Teilzeit, einer Wahloption Geld oder Zeit für besonders belastete Beschäftigte, mehr Flexibilität beim Arbeitszeitvolumen für die Betriebe, zusätzlichen Verdienstchancen für mehr Mitarbeiter, die dafür länger arbeiten wollen sowie Regelungen zu mobilem Arbeiten.
„Unsere Mitarbeiter hätten das alles schon haben können, wenn die IG Metall zugegriffen hätte", sagte Dr. Prochaska: „Letztlich hat sie das Angebot abgelehnt und die Ganztagesstreiks angezettelt, weil sie weiterhin bestimmte Beschäftigtengruppen bevorzugen, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter also ungleich behandeln will: Und dafür sollen nun alle Beschäftigten streiken oder zumindest daran gehindert werden, zur Arbeit zu gehen?"
Aus Sicht der Arbeitgeber ist ein Teil der IG-Metall-Forderungen, ein Entgeltzuschuss für bestimmte Beschäftigtengruppen, die ihre Arbeitszeit reduzieren, diskriminierend und daher rechtswidrig. Dies wurde auch von einem Gutachten, das der Arbeitgeberverband Südwestmetall in Auftrag gegeben hatte, bestätigt. Weil die IG Metall diese rechtswidrige Forderung bis heute nicht hat fallen lassen, sind auch alle Streiks dazu rechtswidrig. Südwestmetall hat daher am Mittwoch, den 31. Januar 2018, Klage zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Streikaktionen beim Arbeitsgericht in Stuttgart eingereicht.